Freies Geleit

Freies Geleit (oder sicheres Geleit) bezeichnet eine Zusage an eine bestimmte Person, nicht belästigt, angegriffen oder verhaftet zu werden.

Im Juli 1522 während des Wiener Neustädter Blutgerichts ausgestellte Zusicherung freien Geleits durch Erzherzog Ferdinand von Österreich

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