Friedensgerichte sind Gerichte der unteren Rechtsprechungsebene, die bei Streitigkeiten von geringem Streitwert als Instanzengericht oder als dem Instanzenzug vorgeschaltete Schlichtungbehörde dienen.
Im deutschsprachigen Raum findet sich die Bezeichnung Friedensgericht für rechtsprechende oder zumindest vermittelnde Behörden verschiedener Ausgestaltung.
Im angelsächsischen Raum ist das Friedensgericht mit juristischen Laien besetzt, zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens bestellt und im Allgemeinen ein kommunal gewähltes Amt. Die Zuständigkeiten variieren je nach Rechtsordnung.