Gastwirt

„Der dicke Malter“, 1840–1870 Gastwirt in Rathsberg

Ein Gastwirt leitet als selbständiger Unternehmer oder als Angestellter eines Unternehmens fachlich und kaufmännisch eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb,[1] daher auch die abgeleitete Bezeichnung Gastronom. Das Wort „Wirt“ entstammt dem germanischen „werdum“ für „Hausherr“. Im Gegensatz zum Koch oder Restaurantfachmann ist Gastwirt kein geschützter Ausbildungsberuf.

  1. Sulamith: Der Gastwirt. In: Berufe und Tätigkeiten dieser Welt. 9. November 2016, abgerufen am 25. Januar 2024 (deutsch).

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