Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde (auch als Geburtsschein bezeichnet) ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Vorname, Familienname, Geschlecht, Datum und Ort der Geburt, welche aus dem Geburtsregister des Geburtsortes erstellt wird. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption, siehe Abstammungsurkunde) eingetragen. Ebenso wie das Familienbuch wird sie in den meisten Staaten vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt. Die Nationalität der Eltern ist meist nicht Bestandteil der Geburtsdaten.

Früher war diese Beurkundung und auch die Führung des Personenstands in vielen Ländern in der Verantwortung der Kirche. Sie ging im Deutschen Reich und der Schweiz im Jahr 1876 auf staatliche Behörden über, in Österreich 1939.


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