Das Gedinge ist eine Art der Akkordarbeit, bei der nur die zu erbringende Leistung vereinbart wird. Der Begriff Gedinge wird nur noch selten verwendet, er wird heute vor allem mit dem Bergbau assoziiert.[1]
In einigen Branchen wird auch heute noch nach dem Prinzip des Gedingelohns bezahlt. So hat noch am 25. Februar 2010 das Bundesarbeitsgericht die Weitergeltung der Gedingerichtlinien im Bereich der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb (Gedingerichtlinien) vom 1. April 1964 bestätigt.[2]