„Unter Gehorsam versteht man die Ausrichtung der eigenen Willens- und Handlungsentscheidungen an einer übergeordneten Instanz, wobei diese Instanz eine (gesetzliche oder sittliche) Regel, ein religiöses Gebot, eine Person oder auch Gott selbst sein kann.“[1] Die besondere Beziehung der Instanz zum Gehorchenden, die ihren Anspruch auf Gehorsam begründet, wird als Autorität bezeichnet. Von Autorität sorgfältig zu unterscheiden ist Zwang, der ebenfalls auf Gehorsam zielen kann.[2]
Synonyme für Gehorsam sind Folgsamkeit, Fügsamkeit und Gefügigkeit. Das Gegenteil von Gehorsam ist Ungehorsam.
Der Gehorsamsbegriff spielt eine zum Teil zentrale Rolle unter anderem im Militärwesen, in der Theologie, in der politischen Philosophie, in der Pädagogik, in der Psychologie, in der Soziologie, in der Medizin, in der Ökonomie und im Recht. In den drei letztgenannten Bereichen spricht man heute meist von Compliance.