Geisterbahnhof ist ursprünglich eine umgangssprachliche Bezeichnung (und im deutschsprachigen Raum erstmals dort verwendet) für die in Berlin zwischen dem Bau der Berliner Mauer 1961 und ihrem Fall 1989 im Tunnel gelegenen S- und U-Bahnhöfe, die wegen der Teilung der Stadt zu reinen Durchfahrstationen wurden. Dabei hatte die Berliner Umgangssprache die Assoziation zu Geisterbahn und Bahnhof aufgegriffen, da einerseits diese Bahnhöfe in Tunnelstrecken lagen, aber für die Reisenden das Durchfahren dieser Stationen mit verminderter Geschwindigkeit zwischen 1961 und 1989 tatsächlich ein unbestimmtes Gefühl erzeugte, das als gespenstisch, klaustrophobisch oder als gruslig beschrieben wurde.[1]
Ausgehend davon dehnte sich dieser Begriff allerdings aus und wird heute beispielsweise für einen Bahnhof, der nie in Betrieb genommen wurde oder sich baulich zwar in weitgehend betriebsbereitem Zustand, jedoch nicht mehr in Nutzung befindet, und ähnliche Fälle verwendet. Dies betrifft zunehmend auch stillgelegte oberirdische Anlagen, bis hin zu ganz oder nur teilweise abgebauten Güter- und Rangierbahnhofsanlagen, die als ungenutzte oder nur minder genutzte Brachen einer neuen Nutzung nicht oder noch nicht zugeführt werden konnten. Teilweise werden sogar relativ rudimentäre Bauvorleistungen für geplante aber (noch) nicht realisierte Bahnhöfe – gerade solche im Untergrund – in populärer Literatur und der Tagespresse als „Geisterbahnhöfe“ bezeichnet.[2][3]
Diese (erheblich ausgeweitete) Begriffsbildung hat jedoch mit dessen ursprünglicher Entstehung nichts mehr gemeinsam, diese war auf wenige S- und U-Bahnhöfe in Berlin bezogen.