Die Geldstrafe ist im Strafrecht eine Strafe, die nur durch ein Urteil oder durch einen Strafbefehl im Strafprozess verhängt werden kann. Sie ist damit von den zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen, Ordnungsgeldern, Bußgeldern, Zwangsgeldern oder anderen Ordnungsmitteln zu unterscheiden. Ebenso ist sie von der Geldauflage bei einer Verfahrenseinstellung zu unterscheiden.
Der Entzug von Geld und Vermögen ist eine der ältesten Strafformen. Lange Zeit diente die Geldzahlung dabei als eine Art Ausgleichs- und Wiedergutmachungsleistung für das vom Täter begangene Unrecht und wurde direkt an den Geschädigten gezahlt. In der Moderne mit der Zentralisierung der Staatsgewalt wurden in vielen Ländern die beiden Aspekte „Wiedergutmachung“ (zivilrechtliche Entschädigung) und „Strafe“ getrennt. Der Verurteilte zahlt heute die Geldstrafe direkt an den Staat, genauer: an den Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes. Ziel der Sanktion ist es dabei, den Betroffenen für einen bestimmten Zeitraum bzw. für ein bestimmtes Maß in seinen Konsummöglichkeiten einzuschränken. Dies soll ihm einen Denkzettel verpassen und ihn damit veranlassen, in Zukunft rechtskonform zu handeln (negative Spezialprävention).
Die Geldstrafe ist in Deutschland die am häufigsten angewandte Strafart. Etwa 80 % aller Strafen sind Geldstrafen (ca. 20 % Freiheitsstrafen). Im Jahr 2019 wurden in 567.243 Verfahren Geldstrafen ausgesprochen.[1] 80 % der Verurteilungen betrafen Männer. Die Geldstrafe ist die im Vergleich zur Freiheitsstrafe mildere Sanktion. Die zugrundeliegenden Delikte waren im Jahr 2019:
Delikte | Männer | Frauen |
Straftaten im Straßenverkehr | 29 % | 23 % |
Betrug und Untreue | 18 % | 30 % |
Diebstahl und Unterschlagung | 11 % | 20 % |
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit | 7 % | 3 % |
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz | 9 % | 4 % |
Beleidigung | 4 % | 3 % |
Sonstige | 22 % | 17 % |
(Quelle: Destatis, Strafverfolgung – Fachserie 10 Reihe 3 – 2019, Tabelle 3.3)