Gemeindemesse oder Messfeier mit Gemeinde ist die deutsche Bezeichnung der Missa cum populo („Messe mit dem Volk“) des römischen Ritus der katholischen Kirche. Dabei feiert der Sacerdos celebrans („zelebrierender Priester“, Zelebrant) die Liturgie mit einer Gemeinde oder einer Gruppe von Gläubigen. Ist ein Diakon anwesend, wirkt er mit und übernimmt bestimmte ihm vorbehaltene Teile der Liturgie.
Neben der „Messe mit dem Volk“ als heutiger „Grundform der Eucharistiefeier“[1] stehen die Bischofsmesse (Missa stationalis in der Kathedrale, früher Pontifikalamt genannt) als zentrale gottesdienstliche Feier der „Ortskirche“[2][3][4] und die tägliche Konventsmesse in klösterlichen Gemeinschaften, an der in der Regel alle Angehörigen der Kommunität teilnehmen.[5]
Davon zu unterscheiden ist die Missa, cuius unus tantum minister participat, (die sogenannte Privatmesse), die von einem Priester mit einem Altardiener (Diakon, Ministrant) gefeiert wird. Für beide Formen enthält das Missale Romanum jeweils eine eigene Messordnung. Nur aus einem gerechten und vernünftigen Grund darf der Priester allein feiern (die sogenannte Missa solitaria). In diesem Fall unterbleiben alle sonst üblichen Anreden an die Mitfeiernden, z. B. der Gruß „Der Herr sei mit euch“, sowie der Schlusssegen „Es segne euch...“[6]
Das Zweite Vatikanische Konzil sah „die liturgischen Riten auf gemeinschaftliche Feier mit Beteiligung und tätiger Teilnahme der Gläubigen angelegt“ und bestimmte, „dass die Feier in Gemeinschaft der vom Einzelnen gleichsam privat vollzogenen vorzuziehen ist.“[7]