Gender-Doppelpunkt (von englisch gender [ˈdʒɛndɐ] „soziales Geschlecht“) bezeichnet die Verwendung eines Doppelpunkts (Kolon) im Wortinneren als Mittel der gendersensiblen Schreibung im Deutschen, um als Platzhalter in Personenbezeichnungen zwischen männlichen und weiblichen auch nichtbinäre, diversgeschlechtliche Personen typografisch sichtbar zu machen und einzubeziehen (vergleiche Soziale Inklusion, Diversity Management). Das traditionell im Deutschen nur als Satzmittezeichen verwendete Schriftzeichen :
wird hierbei genutzt zur Vermeidung der generischen Maskulinform (Mitarbeiter), um in der verkürzten Paarform (Mitarbeiter/-innen) den Schrägstrich zu ersetzen und die Bedeutung zu erweitern: Mitarbeiter:innen. Im Singular kann auch eine Person bezeichnet werden, die nicht männlich oder weiblich ist: Alex ist ein:e Mitarbeiter:in. Unpassend kann der Doppelpunkt sein, wenn sich nicht zwei einzeln lesbare Ausdrücke ergeben, beispielsweise bei „Kolleg:in“ (Kollege fehlt), bei Umlautungen wie „Ärzt:in“ (Arzt fehlt) oder bei nicht übereinstimmenden grammatischen Bezügen beider Formen: „ein:e Abgeordnete:r“ oder „zum:zur Lokführer:in“[1] (siehe Problemfälle bei Kurzformen).
Die gegenderte Schreibweise mit Doppelpunkt kam 2015 auf als Abwandlung des 2003 entwickelten Gender-Gap (Mitarbeiter_innen) und des 2009 vorgeschlagenen Gendersternchens (Mitarbeiter*innen). Beim Vortragen können Genderzeichen zu einer Beidnennung aufgelöst (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) oder mit einer kurzen Sprechpause zum Ausdruck gebracht werden: Mitarbeiter-innen
, was einem Glottisschlag entspricht und „Gender-Pause“ genannt wird. Screenreader lesen den Doppelpunkt normalerweise als kleine Pause vor, manchmal allerdings mit einer Verzögerung, als ob ein neuer Satz beginnen würde. Befürworter geben als Hauptargument eine gute Lesbarkeit an. Der Gebrauch eines Doppelpunkts im Wortinneren ist allerdings nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung. 2020 führt der Rechtschreibduden den Doppelpunkt als „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckte“ Möglichkeit des „geschlechtergerechten Sprachgebrauchs“ auf. 2021 empfiehlt der Rat für deutsche Rechtschreibung zwar nicht die Aufnahme des Gender-Doppelpunkts ins offizielle Regelwerk, beobachtet ihn und andere mehrgeschlechtliche Schreibweisen jedoch weiterhin. Die Gesellschaft für deutsche Sprache erkennt den Doppelpunkt, andere Genderzeichen oder Gender-Pausen nicht als geeignetes Mittel an, um diskriminierungsfreie Sprache umzusetzen. Einige Stadtverwaltungen, Hochschulverwaltungen, Medien (siehe Liste von Einrichtungen, die Genderzeichen nutzen) oder einige Anbieter der IT-Branche nutzen Gender-Doppelpunkte.