Der Gerichtsherrenstand war eine geordnete Vereinigung von weltlichen und geistlichen Inhabern niederer Gerichtsherrschaften (Vogteien) in der Landgrafschaft Thurgau und bildete spätestens seit dem 16. Jahrhundert eine Körperschaft, die sich im alljährlichen Gerichtsherrentag als eine Art Landstandschaft institutionalisierte und bis zum Ende des Ancien Régime 1798 die herrschaftlichen Interessen und Rechte einerseits gegenüber dem eidgenössischen Landvogt im Thurgau und anderseits gegenüber der Landschaft (Gemeinden, Quartiere) zu wahren suchte.