Als Ghetto (auch: Getto) wird ein abgesondertes Wohnviertel bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Italienischen und bedeutet Gießerei. Er wurde später als Bezeichnung für ein abgetrenntes Wohngebiet übernommen, da die jüdischen Einwohner in Venedig 1516 auf das Ghetto Nuovo (neue Gießerei) beschränkt waren.[1]
Mit der päpstlichen Bulle Cum nimis absurdum verfügte Paul IV. am 14. Juli 1555 den Ghettozwang für die im Kirchenstaat lebenden Juden.[2] Diese Lebensform in einem zugewiesenen Stadtteil oder einer einzelnen Judengasse wurde bis zur jüdischen Emanzipation im 19. Jahrhundert aufrechterhalten.[3]
Während des Zweiten Weltkrieges (1939–1945) wurden von den Nationalsozialisten für von ihnen verfolgten und deportierte Juden davon vollkommen verschiedene Gefangenen-Sammellager unter den Namen Jüdische Wohnbezirke/Ghettos im okkupierten Polen und dem annektierten Tschechien errichtet. Diese Haftlager dienten vor deren Transport in die Vernichtungslager als Übergangsstationen.[4]
Umgangssprachlich werden heute, wiederum ebenfalls von beiden vorgenannten Bereichen vollkommen verschiedene und allseits offen zugängliche Stadtviertel, als Ghetto bezeichnet, weil in ihnen vorwiegend Angehörige bestimmter Ethnien (Segregation) oder sozialer Randgruppen leben. Übertragen findet er auch ohne direkten räumlichen Bezug im Diskurs um abgrenzbare soziale Strukturen (Subkulturen, soziale Netzwerke) Anwendung.