Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein 1986 eingeführter Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung einer Person durch eine Behinderung. Benutzt wird der Begriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Die Werteskala reicht von 0–100. Genutzt werden Zahlenwerte ab 20 in 10er-Schritten.


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