Grafschaft Metz

Die Grafschaft Metz entstand aus dem fränkischen Metzgau. Schon im 9. Jahrhundert vollzog sich der Übergang von der karolingischen Gaugrafschaft zur erblichen Lehensgrafschaft. Es sind zwei Perioden des Metzer Grafentums zu unterscheiden: es scheint, dass das Adelsgeschlecht der Matfriede einen vom König verliehenen Grafentitel besaß, während die Folmare und Dagsburger Lehnsnehmer des Bischofs von Metz waren.

Die Ernennung des ersten Vertreters aus dem Geschlecht der Matfriede, Adalhard II., zum Grafen von Metz scheint mit der Machtübernahme Ludwigs III. zusammenzuhängen. Bei der Karolingischen Reichsteilung 865 bekam dieser sein Teilreich mit dem ostfränkischen Franken zugewiesen und verlobte sich im gleichen Jahr mit der Schwester Adalhards. Er musste die Verlobung auf Drängen seines Vaters zwar wieder lösen. Nachdem aber 870 mit dem Vertrag von Meerssen auch das östliche Lotharingien mit Metz unter seine Herrschaft gekommen war, erscheint Adalhard als Graf von Metz.

Die Grafschaft Metz blieb für fast zwei Jahrhunderte bei den Matfrieden. Als die Matfriede 1047 von Kaiser Heinrich III. den Titel eines Herzogs von Lothringen erhielten, führten sie den Grafentitel nicht mehr.

Die nächsten Träger des Grafentitels von Metz entstammten jener Linie der Folmare, welche zunächst in Lunéville, später auch in Hüneburg und Hombourg residierten und als Stifter und Vögte der Klöster St. Rémy (Lunéville), Lixheim und Beaupré hervortraten. Es liegt nahe, dass zwischen Folmar V. und Theoger, dem Reformabt von St. Georgen und Bischof von Metz, verwandtschaftliche Beziehungen bestanden.

Nach dem Aussterben der Folmare in männlicher Linie fiel der Titel in weiblicher Linie an die Grafen von Dagsburg. Nach dem Tode von Gertrud von Dagsburg 1225 zog das Bistum Metz nach den ursprünglich an die Grafschaft Dagsburg vergebenen Lehen (Herrenstein, Türkstein, Saarburg und Saaralben) auch die Grafschaft Metz als erloschenes Lehen ein.


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