Dieser Artikel erläutert die Granate als Munition. Für eine andere Bedeutung in der Heraldik siehe Granate (Heraldik); für das Mineral Granat und Schmucksteine siehe Granatgruppe.
Die Bundeswehr unterscheidet zwischen Granate und Geschoss. Nach ihrer Definition ist die Granate ein Wirkungsträger, der mit der Hand geworfen oder mittels einer Vorrichtung oder Waffe, jedoch nicht aus dieser, verschossen wird.[4] Im Gegensatz dazu ist ein Geschoss ein Wirkungsträger, der aus einer Rohrwaffe verschossen wird und seine Beschleunigung durch eine von außen wirkende Kraft erhält.[5]
↑Granate. In: Wolfgang Pfeifer (Hrsg.): Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Edition Kramer Auflage. Rhenania Buchversand, Koblenz 2012, ISBN 978-3-941960-03-9, S.469: „Granate f. 'mit Sprengstoff gefülltes Geschoss', Entlehnung (um 1600) aus gleichbed. ital. granata, eigentl. 'Granatapfel' […] Der übertragene Gebrauch 'Sprengkugel' schließt sich sowohl an die äußere Form als auch an den Bau der Frucht an, so wie der Granatapfel mit bes. vielen Kernen, so ist die Granate mit einer Sprengladung gefüllt.“
↑Granate. In: Meyers großes Handlexikon. 15. Auflage. Meyers Lexikonverlag, Mannheim / Wien / Zürich 1989, ISBN 3-411-02152-7, S.336: „[lat.] mit Sprengstoff gefülltes Geschoß.“
↑Granate. In: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. 1. Auflage. Band1. Militärverlag der DDR, Berlin 1985, S.255 (Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0).