Die Klage graphē paranomōn (altgriechisch γραφὴ παρανόμων), auch paranomōn graphē, war eine Klageart im antiken Athen, die der Überprüfung eines Gesetzes (altgriechisch νόμος nomos) oder sonstigen Beschlusses (altgriechisch ψήφισμα psēphisma) der Volksversammlung (Ekklesia) diente.
Die graphē paranomōn wurde vermutlich nach dem Tod des Perikles 429 v. Chr. eingeführt und kann ab 415 v. Chr. belegt werden.[1] Sie kann als Ersatz für den Ostrakismos angesehen werden, der zu derselben Zeit abgeschafft wurde. Der Begriff bedeutet „Klage gegen gesetzwidrige (Gesetze/Beschlüsse)“. Dahinter stand die Überlegung, dass Beschlüsse (psēphismata) nicht in Widerspruch zu einem Gesetz und ein neues Gesetz nicht in Widerspruch zu einem bereits geltenden stehen sollte.