Grenzschutz bezeichnet in Deutschland den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes. Der Grenzschutz ist Aufgabe der Bundespolizei, soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften (Landespolizei) wahrnimmt.[1] Durch ein Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg werden beispielsweise die grenzpolizeilichen Aufgaben im Hamburger Hafen seit 1953 von der dortigen Wasserschutzpolizei wahrgenommen.[2]
Bei Grenzkontrollen werden sowohl Personen als auch die von ihnen mitgeführten Sachen kontrolliert.
Die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Waren und die Sicherung der Zollgrenze ist dagegen Gegenstand der zollamtlichen Überwachung (Grenzaufsicht).[3]
Die Länge der deutschen Grenze beträgt insgesamt 3876 Kilometer.[4]