Im Frieden hatten sie ungesetzliche Grenzübertritte und die Ausdehnung von Grenzprovokationen auf das Hoheitsgebiet der DDR zu verhindern. Eine Aufgabe war die Verhinderung von Fluchten aus der DDR.
↑Mit Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 15. September 1961 wurde die Deutsche Grenzpolizei (DGP) aus der Unterstellung unter das Ministerium des Innern (MdI) herausgelöst, dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und das Kommando Grenztruppen (Kdo GT) gebildet.
↑Befehl 49/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung (MfAV) über die Auflösung der Grenztruppen der DDR vom 21. September 1990.
↑Bis 26. Februar 1990. Übergabe/Übernahme laut Befehl Nr. 12/90 des Ministers für Nationale Verteidigung.
↑Chef der Grenztruppen vom 26. Februar 1990 (Befehl 12/90 MfNV) bis 27. September 1990
↑Chef der Grenztruppen vom 27. September 1990 bis 2. Oktober 1990. Er verblieb danach im Zentralen Auflösungsstab der Bundeswehr für die Grenztruppen. In: Befehl Nr. 49/90 des Ministers für Abrüstung und Verteidigung
↑Lemma Grenztruppen der DDR. In: Autorenkollektiv: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. A–Me, Mi–Z. 2., durchgesehene Auflage, zwei Bände. Berlin 1987, ISBN 3-327-00478-1, S. 258–262.
↑Lemma Grenztruppen. In: Autorenkollektiv der Militärakademie „Friedrich Engels“ und der Nationalen Volksarmee u. a.: Militärlexikon. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2. Auflage, Berlin 1973, S. 147.
↑Der Verweis auf den Verteidigungszustand war erstmals in den Befehl Nr. 101/67 des Ministers für Nationale Verteidigung (MfNV) aufgenommen worden. Die Erklärung des Verteidigungszustands für die DDR setzte einen Beschluss der Volkskammer der DDR (Artikel 52 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968) oder des Staatsrats der DDR bzw. des Nationalen Verteidigungsrats der DDR (nach Artikel 73 der Verfassung.) voraus.
↑(Doppel-)Auftrag der Grenztruppen. In: Jährlicher Befehl Nr. 101 des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR über die Aufgaben der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee zur Grenzsicherung und Gefechtsausbildung in den Ausbildungsjahren. Quelle: BArch DVH32/111527, Bl. 33 f.