Grundsteuer (Deutschland)

Die Grundsteuer (GrSt) ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Auf Mieter kann sie umgelegt werden. Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle der Kommunen, mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2023.

Gesetzliche Grundlagen sind das Grundsteuergesetz (GrStG) des Bundes und die Grundsteuergesetze der Bundesländer, sofern diese eigene Gesetze erlassen haben. Die Erhebung der Steuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Die Finanzämter der Bundesländer stellen als Bemessungsgrundlage den Grundsteuerwert oder einen Äquivalenzbetrag (bis 2024: Einheitswert) und den Grundsteuermessbetrag fest. Auf diesen wenden die Städte und Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz an, der abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf bundesweit erheblich voneinander abweichen kann. Der letzte Verwaltungsakt im dreistufigen Verfahren ist der Erlass eines Grundsteuerbescheids.

Durch Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig.[1][2] Mit der Grundsteuerreform 2019 wurden ein Bundesmodell und in einigen Bundesländern davon abweichende Ländermodelle geschaffen. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 mussten bundesweit rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sollte durch die Reform jedoch unverändert bleiben (Aufkommensneutralität). Die neue Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 erhoben.

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