Gruppe 2

Die Gruppe 2 oder auch ungenau Spezial-Tourenwagen war eine zwischen den 1960ern und 1981 bestehende seriennahe Wertungsgruppe der Tourenwagen unterhalb der Gruppe 1, deren Reglement von der damaligen FISA, Vorläufer der FIA, im Anhang J des Internationalen Sportgesetzes definiert wurde. Auch die Bezeichnung Verbesserte Serien-Tourenwagen[1], kürzer auch „Verbesserte Tourenwagen“, war üblich, da die Bezeichnung „Spezial-Tourenwagen“ für die Gruppe 5 in Gebrauch kam.[2]

Erforderlich war eine Stückzahl von tausend Autos, die innerhalb von zwölf Monaten produziert werden mussten. Auch obligatorisch waren vier Sitze, deren Abmessungen im Reglement definiert waren. Bei einem Hubraum bis 700 Kubikzentimeter reichten zwei Sitze. Im Rahmen des historischen Motorsports werden die Regeln der Gruppe auch aktuell noch angewendet. Das Youngtimer Reglement Gruppe 2 kann in Details, insbesondere den Homologationen, vom originalen Reglement abweichen.

Meist wurden und werden die Gruppen 1 und 2 zusammen gewertet. Eigentlich diente die Gruppe 2 aber als Aufnahmegruppe für Gruppe-1-Autos, deren Änderungen über das Erlaubte hinausging, aber noch den Rahmen der Gruppe 2 einhielten.[3] Hierbei war unwesentlich, ob ein Gruppe-2-Homologationsblatt existierte. Darin unterschied sich der Motorsport bis 1981 vom heutigen, wo ein Wagen der Gruppe N nicht einfach im Wagenpass zum zur Gruppe A umgestuft werden darf, wenn keine diesbezügliche Homologation vorliegt.

  1. Die Historie der Rallye Solitude (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  2. autonatives – Internetseite: Super-Produktionswagen der Gruppe 5 – als Tourenwagen keine Grenzen kannten. In: autonatives.de. Abgerufen am 30. Dezember 2018.
  3. https://www.pff.de/porsche/board101-rund-um-porsche-allgemeines/motorsport/2708115-f-r-was-ist-die-homologation/index2.html

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