Als Hafendirektor bezeichnet man innerhalb einer Behörde den zuständigen Leiter einer Abteilung für den Hafen, Infrastruktur und Verkehr. Alle großen See- und Binnenschiffshäfen dieser Welt haben einen Hafendirektor, der die Belange eines Hafens nach innen und außen vertritt und für die kommerziellen und ökonomischen Aspekte zuständig zeichnet.