Die Halacha (am Ende [hebräisch הלכה; abgeleitet vom Verb הלך halach: „gehen“, „wandeln“) ist der rechtliche Teil der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada. Die Halacha umfasst die 613 Mizwot (Gebote und Verbote), deren spätere Auslegung im Talmud und rabbinischen Gesetz sowie die Bräuche und Traditionen, die im Schulchan Aruch zusammengefasst wurden, enthält darüber hinaus aber auch allgemeine Rechtsgrundsätze. Von den 613 Mizwot sind 365 hebräisch שס´ה Schessah, deutsch ‚Verbote‘, und 248 hebräisch רמ´ח Remach, deutsch ‚Gebote‘.
] gesprochen;