Handelsbilanz

Darstellung der Handelsbilanz in Kontoform.
Einordnung der Handelsbilanz in die Zahlungsbilanz.

Die Handelsbilanz betrifft in der Volkswirtschaftslehre und konkret in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung den Außenhandel, also den grenzüberschreitenden Export und Import von Gütern eines Staates innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode. Dienstleistungen werden entsprechend in der Dienstleistungsbilanz erfasst. Sie ist eine wertmäßige Gegenüberstellung aller Importe (Einfuhren) und Exporte (Ausfuhren) einer Volkswirtschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums und wird daher auch Außenhandelsbilanz, Warenbilanz oder Warenhandelsbilanz genannt. Aus der Handelsbilanz eines Landes ergeben sich bei deren Ungleichgewicht Zahlungsforderungen bzw. -verpflichtungen an das Ausland (Handelsbilanzüberschuss bzw. Handelsbilanzdefizit genannt).

Die Handelsbilanz steht an oberster Stelle in der Leistungsbilanz und wird als deren wichtigste Unterbilanz angesehen. Als Teil der Leistungsbilanz – und somit auch Teil der Zahlungsbilanz – bietet sie eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen und Maßnahmen.


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