Das Handexemplar bezeichnet in der Bibliothekswissenschaft ein zum persönlichen Gebrauch bzw. zum Handgebrauch eines Autors zur Verfügung stehendes Exemplar, zum Beispiel Bücher oder Musiknoten, von eigenen Publikationen oder von anderen.[1]
Handexemplare gelten oft dank ihrer handschriftlichen Anmerkungen als Quellen neuer Erkenntnisse über die Schaffensprozesse von Autoren.[2][3] So dient Immanuel Kants Handexemplar der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 „als Textgrundlage für die Neuedition dieses Werkes innerhalb der Ausgabe Kant’s gesammelte Schriften“.[4]