Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln. In Deutschland sind Hebesätze vorgesehen bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der Grundsteuer (§ 25 GrStG des Bundes oder eine vergleichbare Vorschrift in den Grundsteuergesetzen der Bundesländer). Über die Hebesätze können die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen. Das Hebesatzrecht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).
In Österreich können Gemeinden einen Hebesatz bei der Grundsteuer anwenden.