Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versicherungsnehmer, oft den Eltern oder einem Elternteil, für ein unterhaltsberechtigtes Kind als dem Begünstigten abgeschlossen werden kann.[1][2] Für ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossene Versicherungen werden die gezahlten Prämien nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Versicherungsleistung muss versteuert werden.[3]