Die Herrschaften des Burgenlandes waren historische Verwaltungseinheiten des österreichischen Bundeslandes Burgenland. Es handelte sich dabei um Zusammenschlüsse von Ortschaften und Einzelgehöften mit seinen Bewohnern (Untertanen) sowie unbewohntem Grund unter einer zumeist adeligen oder geistlichen Grundherrschaft. Sie bestanden in der feudalen Geschichtsperiode seit dem Mittelalter bis zur Durchführung der Grundentlastung in Ungarn 1854.[1] Die Herrschaften wurden im Normalfall nach dem Vorort und Sitz des Grundherrn benannt wo dieser zumeist eine Burg oder ein Schloss unterhielt. Drei der ehemaligen Herrschaftsvororte des heutigen Burgenlands liegen in Ungarn (St. Gotthard, Pernau und Ungarisch-Altenburg). Die Herrschaftsvororte Eisenstadt, Mattersburg und Güssing wurden nach dem Anschluss des Burgenlandes an Österreich (1921) zu Bezirkshauptstädten.