Der Herrschertitel steht dem Oberhaupt in einem monarchisch geführten Staat zu.
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In den Teilen Europas außerhalb Deutschlands war die Gleichwertigkeit niederer Adelstitel mit einem Herrschertitel die Ausnahme, sodass hier lediglich bei höchsten Adelstiteln davon ausgegangen werden durfte, dass sie als Herrschertitel verstanden werden konnten. Dazu zählten und zählen bis heute: