Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha (auch: Sachsen-Koburg und Gotha) war ein deutscher Kleinstaat. Es entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Es wurde zuerst durch Herzog Ernst I. in Personalunion regiert, die 1852 unter Herzog Ernst II. zu einer Realunion ausgeweitet wurde.[1] Das Doppelherzogtum wurde damit zu einem quasiföderalen Einheitsstaat.[2]
- ↑ Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923. S. 2–3.
- ↑ Carl-Christian Dressel: Die Entwicklung von Verfassung und Verwaltung in Sachsen-Coburg 1800–1826 im Vergleich. S. 532.