Hinterbliebenenleistungen sind Geldleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige, die diesen aus Anlass des Todes der unterhaltspflichtigen Person von dritter Seite gezahlt werden.
Hierzu zählen vorrangig Renten an Hinterbliebene; hinzu kommen im Todesfall zur Deckung von Kosten der Bestattung gezahlte Leistungen (Sterbegeld).
Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen werden erbracht