Hinterbliebenenleistungen

Hinterbliebenenleistungen sind Geldleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige, die diesen aus Anlass des Todes der unterhaltspflichtigen Person von dritter Seite gezahlt werden.

Hierzu zählen vorrangig Renten an Hinterbliebene; hinzu kommen im Todesfall zur Deckung von Kosten der Bestattung gezahlte Leistungen (Sterbegeld).

Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen werden erbracht

  1. zur Erziehungsrente vgl. dort

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