Als Hofkammer, Kammer, Kastenamt, Rentkammer, Rentamt oder Rentei wurden im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit Behörden bezeichnet, die das Vermögen (Kammergut) des Landesherrn und die Einkünfte daraus verwalteten. Die unterschiedlichen Bezeichnungen richteten sich nach örtlichem Herkommen. Die Bezeichnung Rentkammer oder Rentei ist darauf zurückzuführen, dass die Einkünfte auch als „Renten“ bezeichnet wurden. Später bezeichnete Rentamt auch eine Behörde zur Verwaltung grundherrschaftlicher Einnahmen. Von der Bezeichnung Kammer leitet sich der Begriff Kämmerer ab, der in einigen Regionen noch heute in der kommunalen Finanzverwaltung verwendet wird.