Holsteiner Katenschinken ist eine norddeutsche Schinken-Spezialität der schleswig-holsteinischen Region Holstein. Für die Herstellung wird gepökeltes Schinkenfleisch (Hinterschinken vom Schwein) im Katenrauch bis zu acht Wochen geräuchert. Holsteiner Schinkenhersteller haben sich in der Schutzgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Schinkenhersteller e. V. organisiert,[1] um bei der EU eine geschützte geographische Kennzeichnung zu beantragen, die 2012 erteilt wurde.[2] Erste schriftliche Erwähnung erfährt Holsteiner Katenschinken um das Jahr 1600.[3] Holsteiner Katenschinken besteht aus den Teilstücken: Oberschale, Unterschale, Nuss (Blume) und Hüfte (Kappe).
Traditionell wurde Schinken über der offenen Feuerstelle geräuchert. Mit der Einführung geschlossener Feuerstellen mit Rauchabzug verlagerte sich der Räuchervorgang in spezielle Räucherkammern oder in Scheunen oder Dielen, in denen das Räuchermaterial verbrannt wurde. Als Kate werden in Norddeutschland kleine dörfliche Häuser bezeichnet, die in der Vergangenheit von Nebenerwerbslandwirten bewohnt und bewirtschaftet wurden. Einige dieser Häuser wurden schwerpunktmäßig zum Räuchern eingesetzt und werden seither als Räucherkate bezeichnet.
„Holsteiner Katenschinken“ ist seit Januar 2012 eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) der Europäischen Union.[4][5]