Ein Honorarprofessor ist ein nebenberuflicher Hochschullehrer. Honorarprofessoren müssen zumeist mehrere Jahre lang als selbstständige Dozenten oder Lehrbeauftragte ihre didaktische Eignung nachgewiesen haben. Außerdem sollen sie besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen erbracht haben. Die Qualifikation der zu bestellenden Persönlichkeit ist aber nur in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Bayern, durch Gutachten externer Wissenschaftler zu belegen.[1]
Honorarprofessoren führen in den meisten deutschen Ländern die Bezeichnung Professor („Prof.“) ohne weiteren Zusatz. Sie halten Lehrveranstaltungen, dürfen Prüfungen abnehmen und in einigen Bundesländern auch Doktoranden betreuen. Details regeln die jeweiligen Landeshochschulgesetze und Prüfungsordnungen der Hochschulen.
Ein vorangegangener Doktortitel wird nicht zwingend vorausgesetzt.[2]
Die meisten Landeshochschulgesetze sehen vor, dass Honorarprofessoren hauptberuflich außerhalb der Hochschule tätig sind und für ihre Lehrtätigkeit allenfalls eine Aufwandsentschädigung erhalten. Durch die Bestellung von Honorarprofessoren sollen Personen mit Bezug zur Praxis für die universitäre respektive hochschulische Lehre gewonnen und dauerhaft eng an die betreffende Hochschule gebunden werden.
In Deutschland ist nicht erfasst, wie viele Honorarprofessoren es gibt. Für 2018 werden vom Statistischen Bundesamt nur 1615 Personen angegeben, aber laut einer Recherche der FAZ sollen es um die 20.000 sein.[3]