I.G.-Farben-Prozess

Die Angeklagten am Tag der Prozesseröffnung, 27. August 1947

Im I.G.-Farben-Prozess (auch IG-Farben-Prozess) mussten sich 23 leitende Angestellte der I.G. Farbenindustrie AG vor einem US-amerikanischen Militärgericht verantworten. Der Prozess „Vereinigte Staaten vs. Carl Krauch et al.“ begann am 27. August 1947 und endete am 30. Juli 1948 mit dem Urteil. Es war der sechste der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse, die gegen Verantwortliche im NS-Staat geführt wurden.

13 der Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, während die restlichen zehn aufgrund fehlender Beweise freigesprochen wurden. Mit den Urteilen wurden „Plünderungen“ ausländischer Betriebe in den ehemaligen deutschen Feindländern Polen, Norwegen, Frankreich und der Sowjetunion geahndet. Ein weiterer Straftatbestand war „Versklavung“, der planmäßige Einsatz von Zwangsarbeitern aus dem eigens für den Bau der Buna-Werke errichteten KZ Auschwitz III Monowitz. Auch die Herstellung von Giftgas (Zyklon B) und dessen Lieferung an die SS zum Zwecke der massenhaften Tötung von Menschen in Konzentrationslagern wurde im Prozess behandelt.


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