Der Begriff IT-Forensik setzt sich zusammen aus IT, d. h. der Abkürzung von Informationstechnik, und Forensik. Eine einheitliche Begriffsdefinition hat sich noch nicht durchgesetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet IT-Forensik die wissenschaftliche Expertise, die eine Beurteilung und Würdigung von Informationstechnik durch die Öffentlichkeit oder innerhalb eines Gerichtsverfahrens ermöglicht.[1] Da Daten und Systemzustände nicht direkt in Augenschein genommen werden können, wird hierfür meist auf ein Gutachten eines Sachverständigen oder den Bericht eines sachverständigen Zeugen zurückgegriffen.[2]
In dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichten Leitfaden IT-Forensik wird die IT-Forensik als „die streng methodisch vorgenommene Datenanalyse auf Datenträgern und in Computernetzen zur Aufklärung von Vorfällen, unter Einbeziehung der Möglichkeiten der strategischen Vorbereitung, insbesondere aus der Sicht des Anlagenbetreibers eines IT-Systems“ definiert. Das BSI bettet damit die IT-Forensik in die Prozesse des IT-Betriebs ein und bezeichnet damit die Vorbereitung und die Aufklärung von Vorfällen.[3]
Der Leiter des ersten Bachelorstudiengangs Deutschlands „Allgemeine und Digitale Forensik“, Dirk Labudde, fasst den Begriff jedoch weiter: er umfasst auch alle digitalen Methoden, „normale“ Straftaten aufzuklären, z. B. digitale Rekonstruktionen der Szene oder Abläufe.[4]
Die großen Beratungsdienstleister hingegen, wie Rechtsanwalts- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, schränken die IT-Forensik auf den Nachweis und die Ermittlungen von Straftaten im Bereich der Computerkriminalität ein.[5]