Implantologie (lat. in „im, hinein“ und planta „Steckling,“[1] und -logie griechisch λόγος lógos ‚Wort‘, ‚Lehre‘,) ist die Bezeichnung für das Einsetzen von Zahnimplantaten durch einen Zahnarzt, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Mit der Approbation erwirbt jeder Zahnarzt die Erlaubnis, die gesamte Zahnheilkunde auszuüben und damit auch Zahnimplantate zu setzen. Der im Jahre 2001 vom Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzte „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“[2] ist keine Zusatzbezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung und wird nicht öffentlich-rechtlich erteilt. Im Jahre 2023 implantierten etwa 5.000–8.000 Zahnärzte (ca. 10–14 % der rund 60.000 bundesdeutschen Zahnärzte) mehr oder weniger regelmäßig.