Ingenieurkammer

Eine Ingenieurkammer ist eine berufsständische Vereinigung von Ingenieuren, die im Regelfall in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert ist. Die Ingenieurkammern vertreten umfassend die Interessen der Ingenieure, führen meist auch Selbstverwaltungsaufgaben aus und bieten Dienstleistungen für ihre Mitglieder und die Allgemeinheit. Die Aufnahmebedingung ist im Regelfall die Berechtigung den Titel Ingenieur tragen zu dürfen. Der Zuständigkeitsbereich ist unterschiedlich von Allgemeinen Ingenieurkammern für alle Fachrichtungen, bis zu spezialisierten Kammern für Ingenieure des Bauwesens, auch gemeinsame Kammern für Ingenieure und Architekten kommen vor.


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