Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts. Bezugnehmend auf den Urheber Gaius wird sie auch als Gaii Institutiones, Liber Gai, häufig nur als Institutionen bezeichnet. Die Schrift war als Anweisung für Anfänger im juristischen Lehrbetrieb konzipiert und verstand sich ab Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. somit als Erklärungsliteratur. Aufgrund ihrer Bedeutung ging sie unter dem spätantiken Kaiser Justinian im Corpus iuris auf, einer vierteiligen Kompilation (vor-)klassischen Rechts. Der Werkstoff wurde dabei unter dem Gesetzestitel Institutiones Iustiniani fortgeführt. Teile sind auch in den Digesten enthalten. Im nachklassischen Recht findet sich noch Paraphrasen, etwa die Epitome Gai.
Die Schrift behandelt in vier Buchrollen (libri) Privat- und Zivilprozessrecht und ist das einzige nahezu vollständig erhaltene Werk, das unmittelbar aus der bedeutenden klassisch-rechtlichen Zeit des Prinzipats herrührt. Erhalten geblieben ist ein Exemplar, das etwa um 160/161 n. Chr. entstanden ist.