Die Instrumentenflugberechtigung (en. Instrument Rating, Abk.: IR) berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln (en. Instrument Flight Rules, Abk.: IFR genannt). Sie kann als eine Zusatzberechtigung nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung erworben werden. Für Verkehrsflugzeugführer (Inhaber einer Verkehrspilotenlizenz) für Flächenflugzeuge ist die Instrumentenflugberechtigung integraler Bestandteil der Pilotenlizenz.