Ein Interessenverband oder Interessenverein ist eine auf Dauer angelegte Personenvereinigung, die den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln beeinflussen will.[1] Interessenverbände versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.[2] Ihre Tätigkeit bezeichnet man als Lobbyismus.
Im Unterschied zu Parteien nehmen Interessenverbände nicht an allgemeinen Wahlen teil.[2]