Die internationale Anerkennung Israels bedeutet die völkerrechtliche Anerkennung eines Staates Israel. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung anderer Staaten, einen israelischen Herrschaftsverband als „Staat“ im Sinne des Völkerrechts anzuerkennen.
Die Anerkennung stellt eine einseitige Willenserklärung dar. Die Entscheidung, ob ein Staat einen anderen Staat als Völkerrechtssubjekt anerkennen will, liegt grundsätzlich im freien Ermessen eines jeden Staates.[1]
Israel wird von 162 der 192 anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, d. h. von über 84 %, diplomatisch anerkannt, darunter von allen fünf Vetomächten im UN-Sicherheitsrat. Insbesondere von einigen Staaten der arabischen und islamischen Welt wird Israel nicht anerkannt, einige dieser Länder erkennen auch das Existenzrecht Israels nicht an. Daneben verweigern mit Belize, Bolivien, Kuba, Nordkorea und Venezuela auch nicht mehrheitlich muslimische Länder die Anerkennung Israels,[2] das seinerseits seit dem 11. August 1949 Mitglied des Staatenbundes ist.
Die Frage der internationalen Anerkennung Israels und eines Staates Palästina (Zweistaatenlösung) steht im Mittelpunkt des Israelisch-Palästinensischen Konflikts (Nahostkonflikt).