Als Interzonenzug wurden die Reisezüge zwischen Westdeutschland bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR und Berlin bezeichnet. In späteren Jahren wurde zwischen Transitzügen, die in erster Linie dem Transitverkehr durch die DDR nach West-Berlin dienten, und Zügen mit Zielen innerhalb der DDR unterschieden. Letztere bedienten jenseits der Innerdeutschen Grenze verschiedene Orte und zählten so zum Binnenverkehr. Berliner Bahnhöfe wurden von ihnen generell nicht angefahren.
Da in beiden Fällen die Züge das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn nicht wieder erreichten – für die Bahnanlagen in Berlin war ausschließlich die Deutsche Reichsbahn zuständig – handelte es sich auch bei den Zügen nach Berlin nicht um einen Privilegierten Eisenbahn-Durchgangsverkehr, sondern um eine spezielle Form vom Wechselverkehr.