Im Zusammenhang mit der israelischen Siedlungspolitik kommt es häufig zu Gewalttaten unterschiedlicher Art von beiden Seiten. Einen Überblick dazu gibt der Abschnitt Israelische Siedlung/Gewalt in den Siedlungen. Als israelische Siedlergewalt im engeren Sinne bezeichnet man darunter von zivilen israelischen Siedlern vor allem im besetzten palästinensischen Gebiet des Westjordanlands an Palästinensern verübte „absichtsvolle Androhung oder tatsächliche Anwendung physischer Gewalt oder Macht gegen andere Personen oder das Eigentum derselben, die zu Verletzungen, Tod oder psychischem Schaden führt oder wahrscheinlich dazu führen kann.“[1] Die Gewalttaten umfassen eine breite Palette von Handlungen, einschließlich körperlicher Angriffe auf Palästinenser, Brandstiftung in Wohngebieten und an landwirtschaftlichen Flächen, Vandalismus gegen palästinensisches Eigentum und religiöse Stätten sowie Provokation, Einschüchterungen und Belästigungen.
Siedlergewalt hat seit den 2000er-Jahren stark zugenommen und wird deshalb intensiv diskutiert. Eine neue Entwicklung in dieser Diskussion ist, dass seither von einigen Organisationen und Forschern Siedlergewalttaten zunehmend nicht mehr als viele isolierte Taten einzelner ziviler Extremisten angesehen werden, sondern als integraler Bestandteil einer von Privatpersonen und staatlichen Institutionen gemeinsam getragenen umfassenden Kultur der Gewalt. In der Politik Israels sieht man dies nicht so, und auch in der Politik des globalen Nordens wurde dieser Vorwurf bisher überwiegend nicht aufgenommen.
Siedlergewalt geschieht auch häufig auf den illegal besetzten Golanhöhen und in Ostjerusalem,[2] ist in beiden Gegenden bisher aber wissenschaftlich noch weit weniger aufgearbeitet. Gewalt ziviler Institutionen (z. B. Einschränkung von Grundrechten, Landraub, Abriss von Dörfern oder Häusern…) sowie „weichere“ Formen von Gewalt durch Privatpersonen wie wirtschaftliche Gewalt (z. B. Ausbeutung, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt …),[3] ästhetische Gewalt (z. B. jüdische Paraden in palästinensischen Orten, Gestaltung von Schildern auf Hebräisch statt Arabisch …)[4] oder ethnisch motiviertes Place-Making und gezielte Umweltverschmutzung[5] rechnet man für gewöhnlich nicht zu Siedlergewalt und wird daher auch hier nicht berücksichtigt.