Jagdrecht

Mit dem Begriff Jagdrecht werden zwei verschiedene Sachverhalte beschrieben. Einerseits werden alle Normen des objektives Rechts, die sich mit der Jagd beschäftigen, als objektives Jagdrecht bezeichnet. Andererseits wird auch das subjektive Recht zur Jagd als subjektives Jagdrecht bezeichnet.[1]

  1. Duden Recht A - Z: Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Auflage. Dudenverlag, 2015, ISBN 978-3-411-91106-6, Jagdrecht.

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