Die Jugendhilfe in der DDR bezeichnet die staatlichen Organe der Jugendwohlfahrt in der DDR und unterstand dem 1949 gegründeten Ministerium für Volksbildung. Die Jugendhilfe war ein Instrument der SED-Machtpolitik sowie der sozialistischen Umerziehung. Die ihr unterstellten Einrichtungen trugen teilweise Gefängnischarakter.