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Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik. Sie zählt zu den frühesten Fachsprachen, die seit dem 19. Jahrhundert intensiv untersucht werden.