Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland und der Schweiz eine Gefängnis-Behörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe zu vollziehen.[1] Untersuchungshaft, Sicherungsverwahrung, Ersatzfreiheitsstrafe oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, werden gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt wird zugleich auch die Gesamtheit der Gebäude an einem Standort als solche bezeichnet.
Vergleichbare Einrichtungen in Österreich werden als Justizanstalten bezeichnet, in der Schweiz heißen die der Justiz unterstellten Gefängnisse mehrheitlich ebenfalls Justizvollzugsanstalt; der Ausdruck Strafanstalt wird immer seltener verwendet.
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