Kabinett Biedenkopf I | |
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Sächsische Staatsregierung | |
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Ministerpräsident | Kurt Biedenkopf |
Wahl | 1990 |
Legislaturperiode | 1. |
Bildung | 27. Oktober 1990 |
Ende | 6. Oktober 1994 |
Dauer | 3 Jahre und 344 Tage |
Nachfolger | Kabinett Biedenkopf II |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | CDU |
Staatsminister | 10; ab 04/1993: 9 |
Staatssekretäre | 1 |
Repräsentation | |
Landtag | 92/160 (58 %)
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Das Kabinett Biedenkopf I war die erste Staatsregierung des 1990 wieder errichteten Freistaates Sachsen. Als Sächsische Staatsregierung amtierte das Kabinett während der 1. Wahlperiode des Sächsischen Landtags von 1990 bis 1994.
Nachdem die CDU bei der Wahl zum 1. Sächsischen Landtag am 14. Oktober 1990 mit 53,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen die absolute Mehrheit im Landesparlament erreicht hatte und 92 der 160 Abgeordnetensitze einnahm, bildete CDU-Spitzenkandidat Kurt Biedenkopf die erste Staatsregierung als Alleinregierung. In seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 1990 beschloss der Landtag zunächst das Gesetz zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Landesregierung (Vorschaltgesetz) als Rechtsgrundlage für die Regierungsbildung, da noch keine sächsische Verfassung in Kraft war.