Kabinett Ebert | |
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Reichskanzler | Friedrich Ebert |
Ernannt durch | Reichskanzler Max von Baden (verfassungswidrig) |
Bildung | 9. November 1918 |
Ende | 13. Februar 1919 |
Dauer | 96 Tage |
Vorgänger | Kabinett Baden |
Nachfolger | Kabinett Scheidemann |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | SPD, USPD, DDP, Zentrum, DVP |
Das Kabinett Ebert entstand dadurch, dass der amtierende deutsche Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 die Abdankung des Kaisers verkündete und verfassungswidrig sein Amt an Friedrich Ebert übertrug.[1] Da die Staatssekretäre weiter im Amt blieben, änderte sich zunächst nur die Person des Reichskanzlers, später wurden einige Staatssekretäre ausgetauscht. Ebert bildete am 10. November 1918 den Rat der Volksbeauftragten aus MSPD und USPD, unter dessen Aufsicht das Kabinett weiter im Amt blieb, wobei jedoch – ohne dass das Amt des Reichskanzlers formell aufgehoben worden wäre – die Funktion Eberts als Reichskanzler hinter seine Eigenschaft als einer der Vorsitzenden des Rates der Volksbeauftragten zurücktrat.