Kabinett Ebert

Kabinett Ebert
Kabinett Ebert
Reichskanzler Friedrich Ebert
Ernannt durch Reichskanzler Max von Baden (verfassungswidrig)
Bildung 9. November 1918
Ende 13. Februar 1919
Dauer 96 Tage
Vorgänger Kabinett Baden
Nachfolger Kabinett Scheidemann
Zusammensetzung
Partei(en) SPD, USPD, DDP, Zentrum, DVP
Unterschrift Friedrich Eberts
Unterschrift Friedrich Eberts

Das Kabinett Ebert entstand dadurch, dass der amtierende deutsche Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 die Abdankung des Kaisers verkündete und verfassungswidrig sein Amt an Friedrich Ebert übertrug.[1] Da die Staatssekretäre weiter im Amt blieben, änderte sich zunächst nur die Person des Reichskanzlers, später wurden einige Staatssekretäre ausgetauscht. Ebert bildete am 10. November 1918 den Rat der Volksbeauftragten aus MSPD und USPD, unter dessen Aufsicht das Kabinett weiter im Amt blieb, wobei jedoch – ohne dass das Amt des Reichskanzlers formell aufgehoben worden wäre – die Funktion Eberts als Reichskanzler hinter seine Eigenschaft als einer der Vorsitzenden des Rates der Volksbeauftragten zurücktrat.

  1. Siehe den Passierschein des neuen für den abtretenden Reichskanzler.

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