Kabinett Hontscharuk | |
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Regierung der Ukraine | |
Ministerpräsident | Oleksij Hontscharuk |
Wahl | 2019 |
Legislaturperiode | 9. |
Ernannt durch | Präsident Wolodymyr Selenskyj |
Bildung | 29. August 2019 |
Ende | 4. März 2020 |
Dauer | 188 Tage |
Vorgänger | Kabinett Hrojsman |
Nachfolger | Kabinett Schmyhal |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | SN |
Minister | 17 |
Repräsentation | |
Werchowna Rada | 247/450 |
Das Kabinett Hontscharuk unter Leitung von Ministerpräsident Oleksij Hontscharuk war vom 29. August 2019 bis zum 4. März 2020 die Regierung der Ukraine. Es folgte auf das Kabinett Hrojsman und wurde vom Kabinett Schmyhal abgelöst.
Nach der Präsidentschaftswahl am 21. April 2019, die der Politikneuling Wolodymyr Selenskyj für sich entscheiden konnte, löste dieser bei seiner Antrittsrede in der Werchowna Rada am 20. Mai 2019 das Parlament auf, was zu vorgezogenen Neuwahlen am 21. Juli 2019 führte, die die Partei des Präsidenten Sluha narodu (Diener des Volkes) mit absoluter Mehrheit gewann. Auf der ersten Sitzung des neu gewählten Parlamentes am 29. August 2019 wurden der von Selenskyj vorgeschlagene Ministerpräsident Oleksij Hontscharuk sowie die vorgeschlagenen Minister durch Wahl des Parlaments bestätigt. Lediglich zwei Minister wurden aus der vorhergehenden Regierung übernommen: Arsen Awakow, der bereits seit Februar 2014 Innenminister ist und Oksana Markarowa, die seit November 2018 das Finanzministerium führt.[1]
Das vorherige Kabinett Hrojsman bestand aus 25 Ministern. Die Werchowna Rada ernannte 17 Personen zur neuen Regierung. Das neue Kabinett wird aus 15 statt 19 Ministerien bestehen.[2] Das Landwirtschaftsministerium und das Energieministerium wurde an das Wirtschaftsministerium angegliedert und das Ministerium für Veteranenangelegenheiten wurde mit dem Ministerium für besetzte Gebiete vereint. Ebenso wurde das Kulturministerium, das Informationsministerium und das Jugendministerium zum Ministerium für Kultur, Jugend und Sport vereint. Es entstand ein neues Ministerium für digitale Transformation.[3]